Das LkSG und seine Bedeutung für die Beschaffung
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), das seit Januar 2023 für große Unternehmen gilt und seit Januar 2024 auf Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden ausgeweitet wurde, hat weitreichende Auswirkungen auf die gesamte Beschaffungspraxis in Deutschland. Einkaufsabteilungen stehen vor der Aufgabe, nicht nur Preis und Qualität zu bewerten, sondern auch Menschenrechts- und Umweltrisiken in ihren Lieferketten systematisch zu identifizieren und zu adressieren.
Kernpflichten nach dem LkSG
- Risikoanalyse: Unternehmen müssen einmal jährlich sowie bei konkreten Anlässen die Menschenrechts- und Umweltrisiken im eigenen Geschäftsbereich und bei direkten Lieferanten analysieren.
- Präventionsmaßnahmen: Auf Basis der Risikoanalyse sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen, z. B. Lieferantenbefragungen, Audits oder Schulungen.
- Abhilfemaßnahmen: Bei festgestellten Verstößen müssen Unternehmen sofortige Schritte einleiten, um die Situation zu beheben oder zu minimieren.
- Beschwerdeverfahren: Ein zugänglicher Beschwerdekanal muss eingerichtet werden, über den Hinweise auf Verstöße gemeldet werden können.
- Berichterstattung: Jährlicher Bericht über die Erfüllung der Sorgfaltspflichten, der beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht wird.
Praktische Auswirkungen auf den Einkauf
Für Einkäufer bedeutet das LkSG konkret:
- Lieferantenverträge müssen Compliance-Klauseln zu Menschenrechten und Umweltstandards enthalten.
- Selbstauskünfte und Audits bei Lieferanten werden zum Standard in der Lieferantenbewertung.
- Neue Lieferanten sollten vor der Aufnahme auf Risiken geprüft werden (Supplier Due Diligence).
- Der Aufwand für Dokumentation und Berichterstattung steigt – entsprechende Tools und Prozesse sind nötig.
EU-Lieferkettenrichtlinie: Der nächste Schritt
Parallel zum deutschen LkSG hat die Europäische Union die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) verabschiedet. Diese wird mittelfristig noch strengere und breitere Anforderungen an die Lieferketten-Sorgfaltspflicht stellen und auch indirekte Lieferanten stärker in den Fokus rücken. Unternehmen sollten ihre Compliance-Strukturen bereits jetzt auf diese Entwicklung ausrichten.
Fazit
Das LkSG ist kein bürokratisches Hemmnis, sondern eine Chance, Lieferketten transparenter und resilienter zu gestalten. Einkaufsabteilungen, die systematisch auf Compliance setzen, bauen Vertrauen auf – bei Kunden, Investoren und der Öffentlichkeit gleichermaßen. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den Anforderungen zahlt sich langfristig aus.